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EDV-Sachverständigenbüro - IT Unternehmensberatung - Datenschutzbeauftragte (TÜV)

 

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Einsatzgebiete

Die Einsatzgebiete eines IT-Sachverständigen reichen von nicht streitbaren Einsatzgebieten, wie bei projektbegleitenden Gutachten, über streitbare Angelegenheiten, die mittels Mediation gelöst werden können, bis hin zu gerichtlichen Tätigkeiten bei Strafverfolgung, in zivilrechtlichen Verfahren oder bei der Strafermittlung durch forensische Analyse.
 

 

Arbeitsweise und Aufgaben

Eine der häufigsten Tätigkeiten von IT-Sachverständigen ist die Planung und Begleitung von IT-Projekten: Sachverständige prüfen unterschiedliche Angebote auf ihre Durchführbarkeit, auf ihre sachliche Richtigkeit und vergleichen das Pflichtenheft mit der vorgeschlagenen Lösung. In einigen Fällen werden auch Preise und Rechnungen geprüft. Weiterführend werden Aufgaben im Bereich Projektmanagement übernommen. Audits durchgeführt, die den status quo eines Netzwerkes beschreiben oder es auf seine Sicherheit prüfen.

Ein Schritt weiter in Richtung gerichtliche Tätigkeit sind Schadens– , Versicherungs– oder Veräußerungsgutachten, die einen finanziellen Hintergrund haben. Dies sind meistens Gutachten im Bereich Insolvenz-Verwaltung, Verkauf von Firmen oder Vererbung.

Komplexer sind gerichtliche Gutachten, die von Richtern, Staatsanwälten oder den Ermittlungsbehörden beauftragt werden. Dabei teilt man in privatrechtliche Angelegenheiten, bei denen sich zwei Parteien nicht einigen können. Hier versuchen Richter oft, eine Einigung außerhalb des Gerichts zu erzielen und setzen den Gutachter als Mediator ein. Bei Straftaten wird der Gutachter als Zeuge vernommen und dient zur Wissensanreicherung bei Gericht. Der Sachverständige schafft eine Informationsbasis für die Entscheidungs– und Beschlussfindung.