ADS-ConsultEDV-Sachverständigenbüro - IT Unternehmensberatung - Datenschutzbeauftragte (TÜV) |
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Notwendigkeit eines DatenschutzbeauftragtenSeit 2004 ist die Schonfrist zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten abgelaufen und seit 2010 wurden die Strafen für Verstöße drastisch erhöht und die Aufsichtsbehörden stocken Personal zur Kontrolle auf. Dies sind klare Anzeichen dafür, dass Datenschutzverstöße einen höheren Stellenwert bekommen. Seit dem 28.05.2018 ist die bereits 2016 beschlossene EU-DSGVO in Kraft getreten. Trotzdem hat kaum ein Unternehmen frühzeitig die DSGVO umgesetzt. Die Behörden haben jetzt ihr Personal drastisch erhöht und die Beweislastumkehr ist da. Datenschutz, Last oder Chance?Neben dem Gewerkschaftsführer gehört der Datenschutzbeauftragte zu den unbeliebtesten Menschen im Betrieb, da ihnen nachgesagt wird, sie würden den Fortschritt aufhalten und am liebsten die Technologie verbannen.
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